Verbandbuch

Jeder Unfall in Kindergarten und Krippe, auch wenn er noch so kleine Verletzungen verursacht, muss im sogenannten Verbandbuch der Kita dokumentiert werden. Unterschätzte Wunden könnten nach einer gewissen Zeit zu Unfallfolgen führen, und gerade in solchen Fällen hilft es, diese Ereignisse im Verbandbuch der Kita dokumentiert zu haben.

Eintragungen von Verletzungen und Unfällen sind vor allem dann hilfreich, wenn nachgewiesen werden muss, dass die verletzte Person zum Zeitpunkt des Unfalls versichert war. Ein Eintrag im Verbandbuch der Kita dient auch zum Schutz der ErzieherInnen und der Kindertagesstätte. Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten für Arztbesuche und gegebenenfalls für Unfallfolgen, wenn durch die Eintragung der Ort, also die Kindertagesstätte, nachgewiesen werden kann. Abgesehen vom Nachweis, der durch die Eintragung erbracht wird, dient ein Verbandbuch auch zur Erkennung von häufigen Unfallstellen im Kindergarten, die folglich aufgebessert werden können.

Jede Hilfeleistung ist nach § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 zu dokumentieren und 5 Jahre verfügbar zu halten. Das Buch enthält vertrauliche und personenbezogene Informationen, weshalb Dritten kein Zugang zum Verbandbuch gewährt werden darf.

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